Weinaktien

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Beteiligen Sie sich an Weinberggrundstücken und
weiteren Immobilieninvestitionen
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Die Investition in Weinaktien

Die Idee ist einfach. Es werden Aktien an einer Beteiligungsgesellschaft gekauft. Diese wiederum erwirbt und betreibt Weingüter, nebst zugehörigen Grundstücken und Gebäuden sowie anderen notwendigen Einrichtungen, die der Bewirtschaftung dienen,  wie bspw. angrenzenden Hotels. 
Eine Wertsteigerung der Anteile entsteht durch die Werterhöhung der Grundstücke und Immobilien, der Bewirtschaftung der Weingüter und dem anschließenden Verkauf in den Folgejahren.

Weinaktien

Weinaktien: Anteile an einer Weinbergimmobilie besitzen

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Weinaktien und Ihre Entwicklung - deshalb wollen wir in Mallorca beginnen

Mit Aktien der großen internationalen Weingüter fuhren Investoren bislang starke Gewinne ein. In Frankreich z.B. verspricht man sich aus den wichtigsten Anbaugebieten steigernde Produktion und somit höhere Absatzzahlen.

Demgegenüber stehen in anderen Ländern bisher nur wenige Investitionsmöglichkeiten zur Auswahl. Eine aufsteigende Entwicklung erfährt derzeit der Wein in Spanien, dessen Qualität in den letzten Jahren bis zur Kategorie „hochwertig gut“ zunimmt.

Die Beteiligung (Weinaktie)

Die zu erwerbenden Aktien an der Beteiligungsgesellschaft sind sogenannte Stamm-Stückaktien sowie Vorzugs-Stückaktien zum Nennwert von 10,– Euro pro Aktie, die der Aktionär zu einem festgelegten Ausgabekurs erwirbt.

Durch diese Beteiligung ist der Erwerber am Kapital (Nennkapital) der Gesellschaft beteiligt.

Da die Gesellschaft danach die Weingüter/Weinberge akquiriert, ist der Erwerber über die Gesellschaft auch indirekt an der Immobilie beteiligt und ist somit Mitbesitzer an einem Weingut. Danach prägt sich der Begriff „Weinaktien“.

Den Ertrag aus den Aktien erhält der Erwerber in Form einer Dividende, sowohl in Geldwert, wie auch als Sachleistung, beispielhaft in Form von Wein aus seiner eigenen Beteiligung an den Weinberggrundstücken.

Die Gesellschaft kann jederzeit im Rahmen einer ordentlichen Hauptversammlung beschließen, den Ertrag ausschließlich in Geldleistung auszukehren oder zu thesaurieren.

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Der Finanzierungs- und Investitionsplan

Der Finanzierungs- und Investitionsplan bildet die Grundlage der Beteiligung. Darin sind alle Kosten der beabsichtigten Investitionen beinhaltet:
Der Erwerb der Grundstücke und Immobilien, die Kosten für den Ausbau sowie die Erweiterung oder Umnutzung der vorgesehenen Flächen für den Weinanbau.

Die Investitionen werden aus Kapitalerhöhungen der Gesellschaft finanziert und bezahlt.

Der Finanzierungs- und Investitionsplan wird ernsthaften Interessenten auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Die Abwicklung

Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich über die Gesellschaft selbst. Das gilt für den Beitritt eines jeden Zeichners an der Gesellschaft und das Einsammeln des Zeichnungskapitals, für die Errichtung und Führung von Beteiligungsgesellschaften sowie für die komplette vertragliche Abwicklung der geplanten Investitionen.

Abschließend wird gegenüber dem Zeichner über die durchgeführten Investitionen im Rahmen einer später stattfindenden Hauptversammlung berichtet und Abrechnung hierüber erteilt. 

Der Beitritt eines jeden Zeichners kann ebenso über einen Treuhänder (eingeschaltete Treuhandgesellschaft) erfolgen, wenn die Gesellschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt den Kapitalerhöhungsbeschluss vollzieht.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit des mittelbaren Beitritts an der Gesellschaft über den Treuhänder.

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